Drei Jahre Elevator Garantie (aktualisiert am 14.03.2019)
- Elevator Future of Music leistet Kunden die Verbraucher gemäß §13 BGB sind drei Jahre Garantie ab Gefahrenübergang für Produktmängel die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler begründet sind. Der Anspruch kann bei Weiterverkauf vom Verbraucher nicht abgetreten werden. Die Garantie gilt für Produkte die ab dem 01.06.2013 bei Elevator Future of Music erworben wurden.
- Von der Garantie werden ausgeschlossen:
- Retour- / B-Waren
- Apple Produkte sind von der dreijährigen Elevator Garantie ausgeschlossen. Es gelten die Bestimmungen des Herstellers (1 Jahr Herstellergarantie Stand Juli 2018)
- Verschleißteile, insbesondere Fader, Bedienknöpfe, CD-Laufwerke, Tonabnehmernadeln, Leuchtmittel und Akkus
- Mängel die durch Selbstverschulden, Modifikation/Umbauten des Verbrauchers entstanden sind
- Abnutzungserscheinungen durch sachgemäßen Gebrauch
- Schäden die durch höhere Gewalt entstehen
- Elevator Future of Music hat das Wahlrecht ob unentgeltlich repariert oder gleichwertig ausgetauscht wird.
- Erfolgt eine Garantieleistung so wird keine neue Garantiefrist in Gang gesetzt
- Elevator Future of Music ist dem Verbraucher gegenüber nicht haftbar für resultierende oder indirekte Verluste/Schäden die durch den Garantiegegenstand entstehen.
- Die gesetzliche Gewährleistung und etwaige Herstellergarantien bleiben von der Elevator Garantie unberührt.